lex & tax Übersetzungen GmbH
A-1010 Wien, Schottenring 12
Tel.: +43/1/533 81 34
E-Mail: office@ltx.at
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2011
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1. |
Leistungen und Verwenden der Übersetzungen |
1.1. |
Für die Leistungen der lex & tax Übersetzungen GmbH, in der Folge Auftragnehmer genannt, gelten die folgenden Vereinbarungen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. |
1.2. |
Der Umfang der Leistungen bestimmt sich nach dem Auftrag. Mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung umfasst der Auftrag zur Übersetzung eines Dokuments den gesamten Text. |
1.3. |
Der Auftraggeber ist zur Mitteilung verpflichtet, für welchen Zweck er die Übersetzung verwenden möchte. Der Auftraggeber hat daher mitzuteilen, ob die Übersetzung nur seiner Information, der Veröffentlichung, der Werbung, der Vorlage bei Gerichten oder Behörden oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem eine besondere Übersetzung der Texte für den Übersetzer von Bedeutung ist. Wird der Zweck einer Übersetzung dem Auftragnehmer nicht bekannt gegeben, hat der Auftragnehmer die Übersetzung zum Zweck der Information des Auftraggebers zu erstellen. |
| 1.4. | Der Auftraggeber darf die Übersetzung nur zu dem angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen als den angegebenen Zweck verwendet, hat der Auftraggeber keinerlei (insbesondere Schadenersatz-) Ansprüche gegen den Auftragnehmer. |
| 1.5. | Die formale Gestaltung der Übersetzung obliegt dem Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich eine bestimmte formale Gestaltung vereinbart wird. Nicht beglaubigte Übersetzungen sind vom Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist, als Word-Datei per E-Mail zu übermitteln. Beglaubigte Übersetzungen sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, in einfacher Ausfertigung auf Papier im Format A 4 zu übermitteln; über Wunsch erhält der Auftraggeber die Übersetzung auch per E-Mail in pdf-Format. |
| 1.6. | Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Terminologie wünscht, hat er dies dem Auftragnehmer bei gleichzeitiger Übermittlung der erforderlichen Unterlagen dafür bekannt zu geben; dies gilt auch für Sprachvarianten. |
| 1.7. | Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes (des zu übersetzenden Textes) fällt ausschließlich in die Verantwortlichkeit des Auftraggebers. |
| 1.8. | Der Auftragnehmer hat das Recht, Subauftragnehmer zu beauftragen. In diesem Falle bleibt er jedoch ausschließlicher Auftragnehmer. |
| 1.9. | Der Name des Auftragnehmers darf nur dann vom Auftraggeber der Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text vom Auftragnehmer übersetzt wurde und wenn Veränderungen an der Übersetzung ausschließlich mit Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommen wurden. |
| 2. | Honorar |
| 2.1. | Mangels einer abweichenden, schriftlich getroffenen Honorarvereinbarung bestimmt sich das Honorar nach den im Zeitpunkt der Auftragserteilung vom Auftragnehmer aktuell für seine Leistungen verrechneten Entgelten. |
| 2.2. | Berechnungsgrundlage für das Honorar ist der Zieltext, also die vom Auftragnehmer erstellte Übersetzung. Das Honorar ist das Produkt aus der Multiplikation der Anzahl der Normzeilen des Zieltextes mit dem Entgelt für eine Normzeile, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich eine andere Honorarvereinbarung getroffen worden ist. Eine Normzeile umfasst 55 Anschläge samt Leerzeichen. |
| 2.3. | Für die Überprüfung von Übersetzungen, die durch Dritte erstellt worden sind, besteht ein Anspruch auf das volle Honorar einer Erstübersetzung. |
| 2.4. | Für Express- und Wochenendarbeiten besteht ein Anspruch auf Verrechnung von Zuschlägen zwischen 50% und 100%. Diese Zuschläge werden insbesondere bei Aufträgen verrechnet, die innerhalb eines Tages bzw. über das Wochenende (Freitag Nachmittag bis Montag Früh) zu erstellen sind oder bei welchen mehr als 350 Normzeilen pro Tag zu übersetzen sind, damit der Auftrag fristgerecht erfüllt werden kann. |
| 2.5. | Formatierungsleistungen, die den Aufwand einer einfachen Textverarbeitung überschreiten, werden gesondert mit den jeweils aktuellen Entgelten verrechnet. Der Aufwand einer einfachen Textverarbeitung wird insbesondere dann überschritten, wenn der Auftraggeber die Ausgangstexte in speziellen Dateiformaten liefert oder wenn der Auftraggeber besondere Formatvorgaben für die Übersetzungen wünscht. |
| 2.6. | Der Auftragnehmer hat Anspruch auf ein zusätzliches Honorar für Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge. |
| 2.7. | Barauslagen wie Transportkosten und Porti werden zusätzlich verrechnet. |
| 2.8. | Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind unverbindliche Schätzungen des voraussichtlich mit der Anfertigung der Übersetzung verbundenen und vom Auftraggeber zu bezahlenden Honorars. Der Auftragnehmer leistet daher keine Gewähr für die Richtigkeit des Kostenvoranschlags. Sofern sich nach Auftragserteilung durch den Auftraggeber eine Kostenerhöhung von über 50% ergibt, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich darüber verständigen. Sofern keine solche Kostenerhöhung eintritt, ist eine Verständigung durch den Auftragnehmer nicht erforderlich; dieser kann die erhöhten Kosten ohne gesonderte Vereinbarung in Rechnung stellen. |
| 3. | Erstellen der Übersetzungen |
| 3.1. | Dem Auftragnehmer steht ein angemessener Zeitraum für die Anfertigung der Übersetzung zur Verfügung. Eine Vereinbarung, wonach der Auftragnehmer bis zu einem bestimmten Termin die Übersetzung fertigstellen muss, ist nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgeschlossen worden ist. Wenn der Auftraggeber die Fertigstellung der Übersetzung zu einem bestimmten Termin wünscht und auf diesen Termin ausdrücklich hinweist, ist dieser bestimmte Fertigstellungstermin nur dann verbindlich, wenn der Termin vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt worden ist. |
| 3.2. | Voraussetzung für die Einhaltung der Lieferfrist ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen im angegebenen Umfang (insbesondere Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen. Werden diese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, verlängert sich die Lieferfrist angemessen. |
| 3.3. | Die Nichteinhaltung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nur dann zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Lieferfrist als fixe Lieferfrist ausdrücklich vereinbart worden ist, der Auftraggeber alle Voraussetzungen von Punkt 3.2 rechtzeitig erfüllt und schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. |
| 3.4. | Die Lieferung der Übersetzung sowie sämtliche Korrespondenz zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer erfolgt in den üblichen Formen (einschließlich unverschlüsselter E-Mails). Der Auftraggeber übernimmt die damit im Zusammenhang stehenden Risken, insbesondere das Risiko der Sicherheit der Kommunikation und das Risiko von Übertragungsfehlern. |
| 3.5. | Sämtliche aufgrund der Lieferung anfallenden Kosten, wie insbesondere Kosten für Boten und Porti, trägt der Auftraggeber. |
| 4. | Haftung für Mängel (Gewährleistung) |
| 4.1. | Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer erstellten Übersetzungen zu prüfen, bevor er sie für den erstellten Zweck benutzt. |
| 4.2. | Der Auftraggeber hat sämtliche Mängel der Übersetzung binnen fünf Tagen ab Erhalt der Übersetzung schriftlich dem Auftragnehmer bei sonstigem Verlust seiner Ansprüche anzuzeigen. |
| 4.3. | Der Auftraggeber hat primär Anspruch auf Mängelbehebung. Der Auftraggeber ist bei der Mängelbehebung durch den Auftragnehmer zur Mithilfe verpflichtet; insbesondere ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer eine angemessene Frist zur Mängelbehebung einzuräumen und ihm sämtliche für die Mängelbehebung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Verweigert der Auftraggeber diese Mithilfe, haftet der Auftragnehmer nicht für die Mängel. Werden die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist vom Auftragnehmer behoben, hat der Auftraggeber keine weiteren gewährleistungsrechtlichen Ansprüche. |
| 4.4. | Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung vereinbarter Zahlungen oder zur Aufrechnung. |
| 4.5. | Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, bestehen Gewährleistungsansprüche nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen und wenn dem Auftragnehmer Korrekturfahnen vorgelegt werden bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf ein angemessenes Honorar. |
| 4.6. | Gegenüber dem Auftragnehmer bestehen keine Gewährleistungsansprüche, wenn die Übersetzung aufgrund des Verhaltens des Auftraggebers nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden konnte. Der Auftraggeber hat daher insbesondere keine Gewährleistungsansprüche für |
| 4.6.1. | die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen oder unverständlichen Vorlagen, |
| 4.6.2. | Überprüfungen von Übersetzungen, sofern der Ausgangstext nicht zur Verfügung gestellt wird, |
| 4.6.3. | auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben oder erklärt wurden, |
| 4.6.4. | stilistische Verbesserungen oder Abstimmungen von spezifischen Terminologien, wie beispielsweise branchen- oder firmeneigene Termini, |
| 4.6.5. | die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen; die Zahlenwiedergabe erfolgt nach dem Ausgangstext, |
| 4.6.6. | die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Ausgangstexten, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem gesonderten Blatt in lateinischer Blockschrift vorzugeben. Dies gilt auch für unleserliche Namen und Zahlen in Geburtsurkunden oder sonstigen Dokumenten. |
| 5. | Schadenersatz |
| 5.1. | Die Haftung des Auftragnehmers für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers mit dem Fünffachen des verrechneten Honorars beschränkt. |
| 6. | Zahlung |
| 6.1. | Die Zahlung des Honorars durch den Auftraggeber hat durch Überweisung auf das in der Honorarnote angegebene Konto des Auftragnehmers binnen 14 Tagen ab Zustellung der Honorarnote zu erfolgen. |
| 6.2. | Der Auftragnehmer hat Anspruch auf eine gänzliche oder teilweise Akontierung des Honorars, auch wenn dies bei der Auftragserteilung nicht ausdrücklich vereinbart worden ist. Leistet der Auftraggeber ein verlangtes Akonto nicht, ist der Auftragnehmer berechtigt, mit der Erfüllung seiner Leistungen bis zum Eingang des Akontos zuzuwarten; vereinbarte Liefertermine verschieben sich um den Zeitraum vom Verlangen des Akontos bis zu dessen Eingang. |
| 6.3. | Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Herausgabe der Übersetzung vom vorherigen Bezahlen seines Honorars abhängig zu machen. |
| 6.4. | Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer Anspruch auf Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Weiters ist der Auftragnehmer berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (wie beispielsweise zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. |
| 6.5. | Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, die Arbeit an allen durch den Auftraggeber erteilten Aufträgen so lange einzustellen, bis der Auftraggeber alle gelegten Rechnungen bezahlt hat. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ein fixer Liefertermin vereinbart worden ist; vereinbarte Liefertermine verschieben sich um den Zeitraum des Zahlungsverzugs bis zum Eingang des letzten Rechnungsbetrages. |
| 7. | Zustimmung zu elektronischer Werbung |
| 7.1. | Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer jederzeit elektronische Post, insbesondere E-Mails, sowie Telefaxnachrichten, zu Werbezwecken übermittelt. Der Auftraggeber kann diese Zustimmung jederzeit schriftlich widerrufen. |
| 8. | Verschwiegenheitspflicht |
| 8.1. | Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. |
| 9. | Anwendbares Recht und Gerichtsstand |
| 9.1. | Der Vertrag zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber einschließlich aller mit ihm in Zusammenhang stehender Ansprüche unterliegen österreichischem Recht mit Ausschluss seiner Verweisungsnormen. |
| 9.2. | Für alle Streitigkeiten ist das sachlich für die Streitigkeit zwischen den Parteien und örtlich für den ersten Wiener Gemeindebezirk zuständige Gericht ausschließlich zuständig. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, seine Forderungen vor dem zuständigen Gericht am Sitz des Auftraggebers geltend zu machen. |

